Es gibt zwei Möglichkeiten wie Sie unsere Leistungen in Anspruch nehmen können:
1.) als Privatklienten / Selbstzahler
Sie können als Privatklienten / Selbstzahler direkt mit uns telefonisch
oder per Email Kontakt aufnehmen und einen Termin für ein Erst-
gespräch vereinbaren. In dem Erstgespräch werden Bedarfe und
Aufträge geklärt und Ziele sowie Hilfeumfang für eine mögliche Zusammenarbeit definiert. Insofern eine gemeinsame Zusammenarbeit
für alle Parteien vorstellbar ist, werden unsere Geschäftsbedingungen (Beratungshonorare, Schweigepflicht, Zahlungsmodalitäten) im Rahmen eines Beratervertrages schriftlich fixiert und die Zusammenarbeit vereinbart.
2.) Überweisung durch Ihr zuständiges Jugendamt
Sie können sich bei Familien- und Erziehungsproblemen an Ihr zuständiges Jugendamt wenden und einen Antrag im Rahmen der „Hilfen zur Erziehung“ nach dem Kinder- Jugendhilfe Gesetzt (SGB VIII) stellen. Das Jugendamt prüft ihren Antrag und entscheidet über Art, Umfang und Dauer der Hilfe. Im Falle einer Überweisung durch das Jugendamt werden die anfallenden Kosten im Rahmen der Kinder-, Jugend- und Erziehungshilfe übernommen.
Die aktuellen Beratungshonorare und Abrechnungsmodalitäten erfahren
Sie im Erstkontakt.
Im Falle einer Kostenübernahme durch das zuständige Jugendamt
gelten unsere derzeitigen Entgelt- und Leistungsvereinbarungen mit
den Kostenträgern.
Schweigepflicht
Als Ihre Berater / Therapeuten sind wir zur Schweigepflicht verpflichtet. Auskünfte über Beratungsinhalte dürfen wir nur dann erteilen, wenn Sie uns von unserer Schweigepflicht entbinden. Mitteilungen über geplante Straftaten fallen nicht unter die Schweigepflicht. Gleiches gilt für den Schutz von höheren Rechtsgütern.